|
Verhaltenstipps zum Umgang mit Wespen
"Kleines Wespen-Einmaleins"

Tipps im Umgang mit den schwarz-gelben Insekten
- Auf keinen Fall wild um sich schlagen, sondern die Wespen sanft
wegschieben.
- Süße Speisen und Getränke nicht unbedeckt im Freien stehen lassen. Schutz
bieten zum Beispiel Gazenetze oder Plexiglashauben.
- Nicht aus offenen Flaschen trinken, Strohhalme benutzen.
- Reste von Süßigkeiten am Mund von Kindern abwischen.
- Wo Fallobst am Boden liegt, nicht barfuß laufen.
- Abfallbehälter geschlossen halten, besonders in Parks sowie auf
Spielflächen und auf Schulhöfen.
- Wespen den Zugang zu Innenräumen versperren, zum Beispiel durch
Vorhänge
Der Naturschutzbund gibt zu bedenken, dass Wespen wichtige Dienste für Landwirte und Hobbygärtner leisten, weil sie unerwünschte Insekten vertilgen. Daher sollte genau überlegt werden, bevor ein Wespenstaat umgesiedelt oder gar vernichtet werde, ob nicht ein Miteinander von Mensch und Insekt möglich sei.
Wer sich auf eine gute Nachbarschaft einlässt, hat im Herbst ohnehin seine Ruhe: Dann stirbt das Wespenvolk, und das Nest verwaist. Nur die begatteten Jungköniginnen überleben den Winter. Sie gründen im folgenden Jahr ein neues Nest, meist an einer anderen Stelle.
Gesetzliche Grundlagen
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten. Das Gesetz verbietet darüber hinaus, Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Erscheinungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten oder Nester zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Was heißt das nun für die Bürgerinnen und Bürger?
Grundsätzlich gelten Bienen, Hummeln, Hornissen und einige seltene Wespenarten als besonders geschützte Arten, z.T. sind sie bereits vom Aussterben bedroht (Rote Liste). Die meisten Wespen fallen unter den allgemeinen Naturschutz des
§ 20d Bundesnaturschutzgesetz.
Hornissen und Wespen halten sich in der Regel vom Menschen fern und werden nur aggressiv, wenn ihr unmittelbarer Lebens- und Wohnraum bedroht wird. Anders die Gemeine / Deutsche Wespe, sie kann im Spätsommer lästig werden. Doch diese gelegentliche Lästigkeit ermächtigt nicht dazu, vorbeugend Nester zu zerstören und Wespen zu töten.
Nur wenn aufgrund der Lage eines Wespen- oder Hornissennestes eine unmittelbare Gefahr für den Menschen oder die "öffentliche Sicherheit und Ordnung" besteht ( z. B. Wespennest im Wohnraum oder in dessen unmittelbarer Nähe; Bewohner reagieren allergisch auf Wespenstiche o .ä.), dann ist nach naturschutzrechtlicher Beratung / Prüfung ein Beseitigen der Tiere erlaubt.
Warum denn gleich Gift?
In vielen Fällen können Hornissen-, Wespen-, Hummel- und Bienennester toleriert werden, durch ein wenig Rücksichtnahme ist ein Miteinander von Mensch und Tier möglich.
Häufig können Hornissen-, und Wespennester auch an ihrem Platz belassen werden, wenn einfache Schutzmaßnahmen ergriffen werden:
- Die Einflugschneise vor den Nestern ist in der Regel eng begrenzt,
hier kann oft die Befestigung eines Brettes ausreichen, um eine unerwünschte
Flugrichtung zu vermeiden.
- Bei Nestern in Fensternähe kann ein Fliegengitter / Netz sehr hilfreich sein.
Verhalten bei Insektenstichen ( Bienen, Wespen, Hornissen )
Den Stachel möglichst schnell entfernen.
Achtung: den Stachel nicht mit den Fingern herausziehen (da sonst das restliche Gift aus der Giftdrüse in die Einstichstelle gedrückt wird), sondern mit dem Fingernagel wegkratzen.
Kühlen der betroffenen Körperregion
Nicht kratzen, um eine Infektion des Stiches zu vermeiden.
Bei infizierten Stichen antibiotikahaltige Salbe auftragen oder Kamillentinktur
anwenden.
Bei Stichen in der Mundhöhle oder im Halsbereich sofort Eis lutschen, kalte
Halsumschläge anlegen und einen Arzt aufsuchen.
Im Falle starker Schwellungen mit Atembeschwerden, Kreislaufstörungen oder
bei Allergikern unverzüglich den Notarzt verständigen.
.
Wann Sie zum Arzt müssen
Bei starken allergischen Reaktionen.
Personen mit bekannter Insektengiftallergie müssen unter Umständen immer ein
entsprechendes Notfall-Medikament mit sich führen.
Bei Stichen im Mund-Rachen-Raum oder an den Lippen.
Bei infizierten Stichen, die nicht abheilen.
Stiche von Bienen, Wespen oder Hornissen bei kleinen Kindern.
nPage.de-Seiten: Ich und Morbus Wegener | Mit der Homepage Geld verdienen ?! |